Hellmut Wißmann

deutscher Jurist; Präsident des Bundesarbeitsgerichts (1999-2005); Dr. jur.

* 15. Februar 1940 Darmstadt

Herkunft

Hellmut Wißmann wurde am 15. Febr. 1940 in Darmstadt geboren und wuchs dort auch auf.

Ausbildung

Als Schüler gehörte W. den Pfadfindern an. Nach dem Abitur am humanistischen Gymnasium 1959 in Darmstadt studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten Frankfurt/Main, Lausanne und Freiburg. Nach den Examina 1963 in Freiburg und im Jan. 1968 in Wiesbaden vertiefte er seine Studien nach kurzer Anwaltstätigkeit ab Sept. 1968 als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Europarecht der Universität Köln. 1972 promovierte er dort mit der Dissertation "Die Anwendung von Art. 85 des EWG-Vertrages auf Gemeinschaftsunternehmen" über das Verbot wettbewerbsbehindernder Vereinbarungen.

Wirken

Vor der Berufung zum Universitätsassistent arbeitete W. 1968 ein halbes Jahr in einer Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei in Darmstadt. Nach der Promotion trat er 1972 in das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ein und arbeitete dort bis 1992 in der Abteilung für Arbeitsrecht. Unter Minister Walter Arendt (SPD) war W. zunächst bis Ende 1972 Referent im Referat Betriebsverfassung, dann setzte er sich bis Anfang 1974 im Referat Mitbestimmung mit unternehmens-, später arbeitsrechtlichen Vorgaben durch das EG-Gemeinschaftsrecht auseinander. 1976 prägte er wesentlich das neue Mitbestimmungsgesetz sowie Novellierungen der Wahlordnungen mit. Im ...